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Beglaubigung

Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift oder Abschriften.

Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen, z.B. Anmeldungen zum Handelsregister, Anträge im Grundbuchverfahren etc. Die Beglaubigung der Unterschrift garantiert die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers.

Derjenige, der solch ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist.

Bei Beglaubigung von Abschriften wird bestätigt, dass diese mit dem dem Notar vorgelegten Original übereinstimmen.

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