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…und viele weitere Aufgaben

Notare sind beispielsweise auch zuständig für Beurkundungen von Erbscheinsanträgen. Soll nach dem Tod eines Menschen die Erbschaft festgestellt werden, so bedarf es eines Erbscheines, der vom Nachlassgericht erteilt wird. Der Notar kann diesen Erbschein durch einen so genannten Erbscheinsantrag vorbereiten. Sie ersparen sich hierdurch den Gang zum Nachlassgericht. Die Gebühren sind diesselben.

Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück oder Computerprogramm), dann kann eine so genannte notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden.

Fragen Sie also Ihren Notar, was er für Sie tun kann.

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