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Verein

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen.

Wenn Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens sieben Mitglieder angehören.

Warum ein "eingetragener" Verein? Der Verein wird mit der Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig. Er hat dann eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist also eine so genannte juristische Person. Dies bedeutet, dass er z.B. Verträge abschließen, Vermögen erwerben, Erbe oder Vermächtnisnehmer werden, klagen oder verklagt werden kann. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt.

Anders ist es beim nicht eingetragenen Verein. Dieser ist keine rechtlich selbständige juristische Person. Die Mitglieder stellen lediglich eine rechtliche Einheit dar. Das Vereinsvermögen steht dieser Einheit gesamthänderisch zu. Dem Grundsatz nach haften die Mitglieder für Vereinsschulden als Schuldner zur gesamten Hand und uneingeschränkt. Es wird jedoch nach heute herrschender Auffassung meist eine Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen angenommen. Danach haftet jedes Mitglied nur noch in Höhe seines Anteils.

Downloaden Sie hier mit einem Klick wichtige Dokumente und Informationen im PDF-Format.

pdf_icon_notare  Mehr zum eingetragenen Verein

pdf_icon_notare  Merkblatt des Registergerichts München für neue Vereine

pdf_icon_notare  Muster des Registergerichts München für eine Niederschrift über die Gründung eines Vereins

pdf_icon_notare  Satzungsbeispiel des Registergerichts München

pdf_icon_notare  Muster des Registergerichts München für einen gemeinnützigen Verein

pdf_icon_notare  Merkblatt des Registergerichts München für bereis eingetragene Vereine

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