
Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften.
Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.