Springe direkt zur Navigation Springe direkt zum Inhalt

Notare Kopp Benesch

  • Der Notar
    • Allgemein
    • Beurkundung
    • Streitschlichtung
    • Beratung
    • Beglaubigung
    • Und Vieles mehr
  • Über uns
    • Dr. Beate Kopp
    • Alexander Benesch
    • Mitarbeiter
    • Öffnungszeiten
    • Wegweiser
  • Spektrum
    • Allgemein
    • Immobilien
    • Ehe und LPartG
    • Nachlassplanung
    • Unternehmen
    • Verein
    • Vorsorgevollmacht
    • Auf einen Blick
  • Aktuelles
  • Kontakt
details7_siegel.png

Rechtsgebiete

Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften.

Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.

Notare Kopp Benesch
  • Notare Bayern
  • DNotI
  • BNotK
  • Impressum