Merkblätter und sonstige Unterlagen verschiedener Rechtsgebiete
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Merkblatt
Immobilenkaufvertrag
Angabenblatt
Immobilienkaufvertrag
Merkblatt
Bauträgermerkblatt
Merkblatt
Grundschuld
Merkblatt
Erbbaurecht
 
Angabenblatt
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
Angabenblatt
zur Erbschaftsausschlagung
Merkblatt
Nachlassplanung
 
Merkblatt
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
 
Merkblatt
Ehevertrag
Fragebogen
zum Ehegüterrecht
Merkblatt
Lebenspartnerschaft
 
Merkblatt
Gesellschaft mit beschränkter Haftun
g (GmbH)
Angabenblatt
zur GmbH-Gründung
Angabenblatt
zur Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Musterprotokoll)
Merkblatt
Liquidation (GmbH)
Merkblatt
Aktiengesellschaf
t (AG)
Angabenblatt
zur AG-Gründung
Merkblatt
Auflösung (AG)
Merkblatt
Aufsichtsratswechsel
Angabenblatt
zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft
Merkblatt
Zweigniederlassung einer engl. Limited
Merkblatt
Unternehmensnachfolge
 
Merkblatt
Verein
Merkblatt
Registergericht München neuer Verein
Merkblatt
Registergericht München eingetragener Verein
Muster
Registergericht München Niederschrift
Merkblatt
Registergericht München Satzungsbeispiel
Merkblatt
Registergericht München gemeinnütziger Verein

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Rechtsgebiete

Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.

 
 

 

Immobilie

Da tauschen Sie die Parkstrasse mal eben schnell gegen die Schlossallee. Und setzen dann ganz locker gleich noch ein Hotel darauf. So einfach kann Eigentum sein. Aber leider nur bei Monopoly. Doch was beim Monopoly so mir nichts, dir nichts geht, ist im richtigen Leben sehr viel komplizierter. Von den Risiken mal ganz abgesehen. Deshalb geht der Kauf einer Immobilie auch nie ohne Notar. So will es das Gesetz.

Mehr zum Grundstückskaufvertrag als pdf-Dokument

Angabenblatt zum Immobilienkaufvertrag als pdf-Dokument

Fragebogen zum Ehegüterrecht

Mehr zum Erbbaurecht als pdf-Dokument

Mehr zur Grundschuld als pdf-Dokument

Bauträgermerkblatt der Landesnotarkammer Bayern als pdf-Dokument

 
 

 

Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft

Die Ehe ist schon ein Riesenschritt. Und es gibt viele Lebensmodelle. Aber funktionieren sie auch unter allen Umständen? Probleme plant man nicht. Probleme tauchen plötzlich auf. Aus heiterem Himmel. Aber wer sagt denn, dass Sie warten müssen, bis es zu spät ist? Schließlich können Sie einiges regeln, noch bevor etwas passiert. Am besten tun Sie das mit Ihrem Notar. Weil Ihnen so mancher notarielle Rat den Gang zum Gericht ersparen kann. Immerhin schöpft Ihr Notar nicht nur aus der Erfahrung. Sondern er hat auch das notwendige Wissen für sinnvolle Regelungen. Obendrein berät er Sie ganz unabhängig. Er ergreift also nicht Partei. Und dass der Notar dabei an manches denkt, das Ihnen nicht im Traum einfallen würde, kann Ihnen nur helfen. Vor allem, wenn es um Ihre ganz persönlichen Angelegenheiten geht.

Auch gleichgeschlechtliche Partner können den Bund für das Leben schließen. Wie die Ehe hat auch die eingetragene Lebenspartnerschaft weit reichende Folgen. In einem Lebenspartnerschaftsvertrag können diese ganz individuell geregelt werden. Der Notar berät auch hier kompetent und unparteiisch. 

Mehr zum Ehevertrag als pdf-Dokument

Mehr zur eingetragenen Lebenspartnerschaft als pdf-Dokument

 
 

 

Nachlassplanung

Wo es was zu vermachen gibt, ist Ihr Notar dringend gefragt. Wem Sie was hinterlassen wollen, ist Ihre Sache. Auch wann und wie viel. Deshalb sollten Sie die Dinge frühzeitig selbst in die Hand nehmen. Bevor es das Gesetz tut. Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an. Doch die will man meistens nur bestimmten Menschen hinterlassen. Deshalb sollten Sie sich einmal mit Ihrem Notar über Ihre Vorstellungen unterhalten. Damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird. Vor allem dann, wenn Sie selbst nicht mehr dafür sorgen können. Immerhin weiß Ihr Notar genau, welche Vorkehrungen für Ihre ganz persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind. Ob Sie zum Beispiel eine Immobilie oder Vermögen besser vererben oder verschenken sollten. Denn Ihr Notar kennt die über 400 Paragraphen des deutschen Erbrechts. Aber auch die wichtigsten Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts sind ihm vertraut. Eine Urkunde vom Notar kann Ihren Erben so manche böse Überraschung ersparen.

Mehr zur Nachlassplanung als pdf-Dokument
 
 

 

Unternehmen

Wer heute im Geschäftsleben mithalten will, braucht nicht nur eine gute Idee und Kapital. Sondern auch einen langen Atem und kluge Köpfe. Sonst ist er ganz schnell raus aus dem Geschäft. Willkommen in den Zeiten der schnellen Entscheidungen, in denen - zack zack - schon wieder ein Unternehmen gegründet ist. Doch so einfach wie es klingt, ist das Geschäftsleben nicht. Unternehmer wird man nämlich nun mal nicht so mir-nichts-dir-nichts. Denn allein schon die Wahl der richtigen Unternehmensform verlangt Weitsicht. Schließlich können Sie damit nicht nur die Steuern steuern. Oder festlegen, wer am Ende des Tages haftet. Sondern Sie definieren damit auch die Arbeitsteilung der Gesellschafter: Angefangen etwa bei dem "Kopf", der die Geschäftsidee hatte, über den "Verkäufer", der die Aufträge hereinholt. Bis hin zum "Buchhalter", der die Zahlen in Ordnung hält. Nicht zu vergessen den Kapitalgeber, der alles erst möglich macht. Bei so unterschiedlichen Talenten prallen in der Regel genauso unterschiedliche Interessen aufeinander. Was man nicht erst spürt, wenn einer ausscheiden möchte. Gut, wenn Sie sich da rechtzeitig bei Ihrem Notar informiert haben.

Mehr zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als pdf-Dokument

Angaben für uns zur Gründung einer GmbH als pdf-Dokument

Angaben für uns zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Musterprotokoll als pdf-Dokument

Merkblatt zur Liquidation einer GmbH als pdf-Dokument

Mehr zur Aktiengesellschaft (AG) als pdf-Dokument

Angaben für uns zur Gründung einer AG als pdf-Dokument

Merkblatt zum Aufsichtsratswechsel als pdf-Dokument

Merkblatt für Abwickler einer aufgelösten AG als pdf-Dokument

Mehr zur Unternehmensnachfolge als pdf-Dokument

Mehr zur Zweigniederlassung einer britischen Limited als pdf-Dokument

 
 

 

Verein

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Wenn Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens sieben Mitglieder angehören. Warum ein "eingetragener" Verein? Der Verein wird mit der Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig. Er hat dann eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist also eine so genannte juristische Person. Dies bedeutet, dass er z.B. Verträge abschließen, Vermögen erwerben, Erbe oder Vermächtnisnehmer werden, klagen oder verklagt werden kann. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt. Anders ist es beim nicht eingetragenen Verein. Dieser ist keine rechtlich selbständige juristische Person. Die Mitglieder stellen lediglich eine rechtliche Einheit dar. Das Vereinsvermögen steht dieser Einheit gesamthänderisch zu. Dem Grundsatz nach haften die Mitglieder für Vereinsschulden als Schuldner zur gesamten Hand und uneingeschränkt. Es wird jedoch nach heute herrschender Auffassung meist eine Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen angenommen. Danach haftet jedes Mitglied nur noch in Höhe seines Anteils.

Mehr zum eingetragenen Verein als pdf-Dokument

Merkblatt des Registergerichts München für neue Vereine

Muster des Registergerichts München für eine Niederschrift über die Gründung eines Vereins

Satzungsbeispiel des Registergerichts München

Muster des Registergerichts München für einen gemeinnützigen Verein

Merkblatt des Registergerichts München für bereis eingetragene Vereine 

 
 

 

Vorsorgevollmacht

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über Ihr weiteres Befinden entscheiden. Ihr Notar wird für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vorbereiten. So wird Ihnen die Gewähr geboten, dass die von Ihnen ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.

Mehr zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung als pdf-Dokument

 
 

 

E-Commerce

Die deutschen Notare verfügen über eine eigene Zertifizierungsstelle für elektronische Signaturen, welche von der Bundesnotarkammer eingerichtet worden ist und erfolgreich betrieben wird. Sie können deshalb mit uns unter Einsatz modernster Technologien sicher per E-Mail kommunizieren. Fordern Sie unseren öffentlichen Verschlüsselungsschlüssel an.