
Bayerische Notare sind kraft Gesetzes befugt, bei Streitigkeiten zu schlichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die notarielle Streitschlichtung sogar Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsprozesses.
Darüber hinaus ist der Notar aufgrund seiner unparteilichen und neutralen Stellung und seiner Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Beurkundung in der Lage, zwischen Parteien, bei denen sich ein Streit entwickelt hat, als Mediator einen sachgerechten Vermittlungsvorschlag zu entwickeln, der beiden Parteien Rechnung trägt.
Auf diese Weise können zeitintensive und kostenaufwendige Prozesse beigelegt werden. Dies setzt natürlich voraus, dass die Parteien zu Verhandlungen bereit sind.