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Beurkundung

Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben, z.B. Abschluss eines Grundstückkaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Darüber hinaus kann die notarielle Urkunde sofort vollstreckbar gestaltet werden. Aus der notariellen Urkunde kann dann beispielsweise wegen eines Zahlungsanspruchs ohne weiteres Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.

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