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Der Notar

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Justizminister für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Errichtung eines Erbvertrages, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.

Der Notar ist verpflichtet, alle an der Beurkundung Beteiligten zu schützen, die Risiken des Rechtsgeschäftes aufzuzeigen und Sicherungen für alle Beteiligten vorzusehen. Er hat dabei insbesondere die Pflicht, die Beteiligten über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu informieren und auch unerfahrene Beteiligte zu schützen. Der Notar errichtet also nicht nur eine rechtssichere Urkunde, sondern berät auch umfassend über die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäftes.

Einen Notar soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den Notar immer nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Zudem gibt es noch unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres Notars. Dazu kommen dann unter Umständen noch Gebühren für extra Arbeiten sowie die Auslagen Ihres Notars für Kopien, Porto oder Telefon und die gesetzliche Umsatzsteuer. Einige Beispiele finden Sie auf der Homepage des bayerischen Notarvereins.

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